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Guten Tag und Herzlich Willkommen bei Schön, Frey & Partner Steuerberatungsgesellschaft.
Hier erhalten Sie einen Überblick über unser umfangreiches Leistungsangebot. Ob Privat oder Unternehmen, wir sind Ihr kompetenter Partner in allen Steuerangelegenheiten.
Unsere Kunden profitieren von der Nähe zu unseren Mitarbeitern. Überzeugen Sie sich selbst, wir freuen uns auf ein erstes persönliches Gespräch mit Ihnen.
Ihre Steuerberatungsgesellschaft Schön, Frey & Partner
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Steuerfreie Überlassung von Smartphones, Tablets und Software durch den Arbeitgeber
Bislang war die kostenlose oder verbilligte Privatnutzung von Software nur dann steuerfrei, wenn sie auf einem betrieblichen PC des Arbeitgebers installiert war. Durch das „Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften“, dem der Bundesrat am 30.3.2012 zugestimmt hat, ist nunmehr unbeachtlich, ob der Arbeitnehmer die Software auf einem betrieblichen oder einem privaten PC einsetzt.
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Pendlerpauschale: Längerer Weg zur Arbeit kann auch ohne Zeitersparnis zu berücksichtigen sein
Bekanntlich ist der kürzeste Weg zur Arbeit nicht immer auch der schnellste. Das Finanzamt berücksichtigte den längeren Weg bei der Bestimmung der Entfernungspauschale bislang allerdings nur bei einer Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten. Dieser Handhabung hat der Bundesfinanzhof nun aber eine Absage erteilt und entschieden, dass nicht nur auf eine Zeitersparnis, sondern vielmehr auf die Verkehrsumstände im Einzelfall abzustellen ist.
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Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand auch ohne Kostenbeteiligung denkbar
Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster ist bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für einen eigenen Hausstand weder eine Kostenbeteiligung noch eine Meldung als Erstwohnsitz zwingend erforderlich.
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