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Guten Tag und Herzlich Willkommen bei Schön, Frey & Partner Steuerberatungsgesellschaft.

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Ihre Steuerberatungsgesellschaft
Schön, Frey & Partner

 

 

 

 


 
Rundschreiben 05/2012
Smartphone_Fotolia_40758214_XSSteuerfreie Überlassung von Smartphones, Tablets und Software durch den Arbeitgeber

Bislang war die kostenlose oder verbilligte Privatnutzung von Software nur dann steuerfrei, wenn sie auf einem betrieblichen PC des Arbeitgebers installiert war. Durch das „Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften“, dem der Bundesrat am 30.3.2012 zugestimmt hat, ist nunmehr unbeachtlich, ob der Arbeitnehmer die Software auf einem betrieblichen oder einem privaten PC einsetzt.
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Rundschreiben 04/2012

Autos_Fotolia_1464343Pendlerpauschale: Längerer Weg zur Arbeit kann auch ohne Zeitersparnis zu berücksichtigen sein

Bekanntlich ist der kürzeste Weg zur Arbeit nicht immer auch der schnellste. Das Finanzamt berücksichtigte den längeren Weg bei der Bestimmung der Entfernungspauschale bislang allerdings nur bei einer Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten. Dieser Handhabung hat der Bundesfinanzhof nun aber eine Absage erteilt und entschieden, dass nicht nur auf eine Zeitersparnis, sondern vielmehr auf die Verkehrsumstände im Einzelfall abzustellen ist.
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Rundschreiben 03/2012
Geldhaus_Fotolia_26824559_XS_2Doppelte Haushaltsführung: Eigener Hausstand auch ohne Kostenbeteiligung denkbar

Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster ist bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für einen eigenen Hausstand weder eine Kostenbeteiligung noch eine Meldung als Erstwohnsitz zwingend erforderlich.
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